Schiedsverfahren
Viele Mandanten bevorzugen die außergerichtliche Streitbeilegung, nicht zuletzt um ihre eigene Reputation zu schützen. Eine effiziente rechtliche Beratung in diesem Gebiet erfordert zweierlei: das Gespür für die richtige Streitschlichtungsklausel als präventive Maßnahmen und Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren.
Die Kanzlei BRÖDERMANN & JAHN berät sowohl in der nationalen als auch der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Je nach Aufgabe hat die Kanzlei auch Projektteams mit den CONSULEGIS Partnern und Kooperationen mit Partnern außerhalb von CONSULEGIS gebildet.
Sowohl Dr. Erhard Jahn und Dr. Eckart Brödermann haben in zahlreichen Schiedsgerichtsverfahren als Berater oder Schiedsrichter mitgewirkt. Dr. Eckart Brödermann ist Mitglied des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. und seit 2002 als Schlichter am Internationalen Schiedsgericht in London und dem internationalen Schiedsgericht in St. Petersburg "The Center "IUS"(Juridichesky Center) tätig.
Ferner hat Dr. Eckard Brödermann an verschiedenen Büchern und Artikeln zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit mitgearbeitet, wie zum Beispiel "Enforcement of American Arbitral Awards in Germany", International Litigation Quarterly 1, 219-239, 1985.
Die jüngeren Anwälte bei BRÖDERMANN & JAHN werden fortlaufend auf diesem Gebiet geschult, um zu gewährleisten, dass sie den Anforderungen an ein erfolgreiches Schiedsgerichtsverfahren stets gewachsen sind. Das nationale und internationale Team im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit wird von Dr. Eckart Brödermann geführt.
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