ERBRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Erbrecht ist ein sehr sensibles Gebiet, das ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Gespür für Vertraulichkeit erfordert. Gerade die Organisation der Nachfolge innerhalb großer Familienunternehmen erfordert sorgfältige Analyse und strategische Planung. Die Kenntnis der Schwierigkeiten und der komplexen gesetzlichen Regelungen des Erbrechts sind unabdingbare Voraussetzungen für eine qualifizierte Beratung auf diesem Rechtsgebiet. Bei internationalen Fällen, ist zusätzlich der sichere Umgang mit dem Internationalen Privatrecht erforderlich.

BRÖDERMANN & JAHN bietet seinen Mandanten diesen Service. Die Kanzlei kann auf die Erfahrungen von Dr. Erhard Jahn in komplexen erbrechtlichen Verfahren und Strukturierungen der Vermögensnachfolge großer Familienunternehmen einschließlich der Gründung von Stiftungen zurückgreifen. Dr. Andrea Tiedemann hat durch ihre Tätigkeit am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht (1985-1988, zahlreiche juristische Gutachten und Veröffentlichungen) weitgehende Kenntnisse auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts erlangt. Sie war über 10 Jahre auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Erbrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögensnachfolgeplanung praktisch tätig (einschließlich deutscher Testamentsverfahren für ausländische Bürger und Erbscheinsverfahren).

Das Erbrechtsteam wird gemeinsam von Dr. Erhard Jahn und Dr. Andrea Tiedemann geführt. Neben erbrechtlichen Verfahren ist das Team spezialisiert auf die Planung von Vermögensnachfolgen, die Strukturierung der Nachfolge in großen Familienunternehmen und die Gründung von Stiftungen.




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