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GEISTIGES EIGENTUM

Jedes Unternehmen muss sein Know-how schützen. Dennoch muss das geistige Eigentum entwickelt und/oder genutzt werden. Dies kann im Regelfall nur geschehen, indem man dieses Wissen mit anderen teilt. So z.B. durch Abschluss von Vertriebspartnerverträgen, Lizenzverträgen oder Zusammenschluss zu einem Joint Venture oder anderen Formen gemeinsamer Unternehmungen.

Die Kanzlei BRÖDERMANN & JAHN unterstützt ihre Mandanten in diesem besonders sensiblen Bereich, so dass ein zu schützendes Know-how nicht durch Dritte beschädigt werden kann. Oftmals ist es eine kleine Formulierung eines Lizenzvertrages, die den feinen Unterschied im entscheidenden Moment ausmachen kann. Gleichzeitig unterstützt BRÖDERMANN & JAHN seine Mandanten im Urheber- und Markenrechtsstreit, dem Schutz des geistigen Eigentums und assistiert bei der Beantragung und Eintragung von Markenzeichen und Patenten.

Das IP-Team der Kanzlei BRÖDERMANN & JAHN wird von Dr. Philipp von Dietze geleitet. Zudem kann das Team auf die Expertise eines Kooperationspartners zurückgreifen, der mehr als 30 Jahre Erfahrung in der markenrechtlichen Prozessführung besitzt.




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