Aus dem Bereich des Familienrechts beraten wir bei besonderen Fragestellungen:
- Ehevertrag
- Partnerschaftsvertrag für Lebenspartner
- Vereinbarung für nichteheliche Lebenspartner
- Gesellschaftsvertrag und Nachfolgeklauseln für Familienunternehmen
- Beteiligung Minderjähriger an Familienvermögen
- Beteiligung Minderjähriger an Familiengesellschaften