Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Brödermann Jahn liegt im Bereich der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Viele Mandanten bevorzugen es, ihre Auseinandersetzungen vertraulich zu führen. Dies aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt um rufschädigende Berichterstattung zu vermeiden. Auch ist in internationalen Verträgen eine sorgfältig entworfene Schiedsklausel oft die beste Garantie für eine realistische Durchsetzung von Ansprüchen. Während sich die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Ausland zu einer kostspieligen und ineffektiven Angelegenheit entwickeln kann, bietet die New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsgerichtsentscheidungen eine fast weltweite Vollstreckungsmöglichkeit für Schiedssprüche.
Die Partner und Anwälte von Brödermann Jahn treten in Schiedsverfahren als Verfahrensbevollmächtigte, einige von ihnen auch als Schiedsrichter, auf. Die jeweilige Erfahrung auf beiden Seiten von Schiedsverfahren bringt uns zu besseren Leistungen. Darüber hinaus können wir unsere Kompetenzen aus dem Transaktionsgeschäft und der allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Beratung gewinnbringend einbringen. So können wir Mandanten in allen Arten von Schiedsverfahren unterstützen, seien dies IT-Verfahren, Saatenstreitigkeiten, „normale“ Handelssachen oder auch internationale Investitionsstreitigkeiten.