Nationales und Internationales Handelsrecht

Das internationale Handelsrecht ist ebenso facettenreich wie der internationale Handel. Es kann einfach und einleuchtend sein, aber selbst in solchen „einfachen“ Fällen bedarf es im Hintergrund fundierter und professioneller Begleitung. Aus der Erfahrung heraus zeigt sich, dass oftmals Regelungen auf einen bestimmten Fall anwendbar sind, an welche die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vereinbarung gar nicht dachten. Internationales Handelsrecht kann aber auch komplex sein. Wirtschaftlich effizienten Handels bedarf manchmal filigraner Strukturierung, die die Gegebenheiten der globalen Weltwirtschaft optimal nutzt. Internationale Handelsverträge erfordern insoweit ein entsprechendes Risikomanagement und müssen höchsten Ansprüchen genügen.

Handelsverträge berühren regelmäßig mehrere Bereiche des Rechts, wie beispielsweise

  • das Handels-, Vertrags-, Urheber-, Lizenz- und Franchiserecht;
  • zwingendes Recht, wie Wettbewerbsrecht, Export- und Devisenkontrollrecht;
  • Zollrecht (ein Bereich, der von vielen Beteiligten in internationalen Transaktionen häufig übersehen wird), Gesellschafts- und Steuerrecht;
  • internationale Vereinbarungen, EU- Recht, Völkerrecht;
  • Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozess- und Schiedsrecht.